Selbststänig oder Arbeitnehmer

Arbeitnehmer trotz Werkvertrag

Ein Schweißer ohne besondere Qualifikationen, der faktisch in den laufenden Produktionsprozess eines Industriebetriebs eingegliedert ist und keine eigene Betriebsstätte hat, kann abhängig beschäftigt sein, auch wenn im Einzelfall eine werkvertragliche Vereinbarung geschlossen wurde und eine Abrechnung und Bezahlung auf Grundlage einer Honorarvereinbarung erfolgt.

SG Stade, Urteil vom 10.05.2012 - S 30 R 384/11


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