Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Gibt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zu verstehen, er sei fachlich und persönlich ungeeignet beziehungsweise minderwertig, kann dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter unterhalb seiner Qualifikation beschäftigt  oder der Arbeitgeber den Mitarbeiter wiederholt feindselig behandelt, schikaniert und persönlich herabwürdigt. Ein Schmerzensgeldanspruch des Betroffenen gegenüber seinem Arbeitgeber von zwei Brutto-Monatsgehältern ist dann gerechtfertigt.

Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 11.10.2012 - 1 Ca 1310/12


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