Schlussrechnung bezahlt - AG kann keine Preise mehr anpassen

Schlussrechnung bezahlt: Preisanpassung wegen Mengenänderungen nicht (mehr) möglich!

Bei Nachtragsansprüchen nach der VOB/B besteht zwar die Besonderheit, dass ein objektiv richtiger Preis für solche Nachtragsansprüche ermittelbar ist. Die Parteien können aber dessen ungeachtet noch nachträglich einen Preis vereinbaren. Wird ein beauftragter Nachtrag der Höhe nach mit der Schlussrechnung geltend gemacht, erklärt sich der Auftraggeber durch Prüfung und Bezahlung der Schlussrechnung mit der geltend gemachten Nachtragsvergütung einverstanden und es liegt eine Preisvereinbarung i.S. des § 2 Abs. 5 bzw. 6 VOB/B vor.


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