Schleppende Planung
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17.07.2017
Von Hans-Michael Dimanski
Ein Architektenvertrag kann auch ohne Vereinbarung vertraglicher Fristen aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn der Architekt seine Leistungen nur schleppend und unzureichend erbringt. Allerdings ist eine Beendigung des Vertragsverhältnisses grundsätzlich nur nach vorangegangener Fristsetzung zulässig.