Rückzahlung eines Sicherheitsbetrages

Wann ist ein vereinbarter Bareinbehalt für Mängelansprüche auszuzahlen?

1. Die Unterschrift des Auftragnehmers unter einem Verhandlungsprotokoll ist keine zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen eines VOB-Bauvertrags.

2. Kann nicht eindeutig festgestellt werden, dass ein VOB-Vertrag abgeschlossen wurde, gilt das BGB-Werkvertragsrecht.

3. Der Auftraggeber hat einen nicht verwerteten Bareinbehalt zum vereinbarten Zeitpunkt auszuzahlen. Ist ein Zeitpunkt für die Auszahlung nicht vereinbart, kann er sich der Sicherungsabrede ergeben. Danach kann der Auftraggeber berechtigt sein, die Barsicherheit so lange einzubehalten, bis feststeht, dass der Einbehalt nicht mehr in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2002 - VII ZR 502/99, IBRRS 2002, 1192).

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.02.2019 - 11 U 79/18


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