Prüfungs- und Hinweispflicht bei fehlender Abdichtung
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Regelt ein Vertrag die Frage der Abdichtung eines Bodens nicht explizit, muss ein Estrichleger sie im Rahmen seiner Prüfungs- und Hinweispflicht selbst dann stellen, wenn lediglich eine abstrakte Gefährdung des Bodenaufbaus durch Flüssigkeit erkennbar ist.
OLG Bremen/BGH, Entscheidung vom 24.04.2008 - VII ZR 182/07