Planer muss auch Bedenken anmelden
-
24.03.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Die in § 4 Abs. 3 VOB/B ausdrücklich geregelte Verpflichtung des Auftragnehmers, gegen die vorgesehene Art der Ausführung bestehende Bedenken dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen, dürfte den Auftragnehmern bekannt sein. Gilt sie nur für den VOB-Vertrag?