Pauschalhonorar formunwirksam

Pauschalhonorarvereinbarung formunwirksam: Architekt kann nach Mindestsätzen abrechnen!

1. Erkennen Bauherr und Architekt nicht, dass die zwischen ihnen mündlich getroffene Pauschalhonorarvereinbarung formunwirksam ist, ist die Geltendmachung des restlichen Honoraranspruchs auf Basis der Mindestsätze der HOAI nicht treuwidrig.

2. Es liegt eine gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das verfahrensrechtliche Willkürverbot verstoßende Überraschungsentscheidung vor, wen das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, den beide Parteien im 1. Rechtszug für unerheblich gehalten haben.

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.11.2018 - 13 U 258/17


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