Niedrigstangebote
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13.11.2018
Von Hans-Michael Dimanski
Weicht ein Angebot für die Erbringung von Bau- oder Dienstleistungen, auf das der Zuschlag erteilt werden könnte, um mindestens 10 % vom nächsthöheren Angebot ab, hat der Auftraggeber die Kalkulation zu überprüfen.