Negative Eignungsprognose nach kleinen Unregelmäßigkeiten?

Auch kleinere Unregelmäßigkeiten rechtfertigen negative Eignungsprognose!

1. Aus der bisherigen Leistungserbringung eines Bieters als Vorauftragnehmer gewonnenen Erkenntnisse dürfen vom Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung eines Folgeauftrags berücksichtigt werden.

2. Auch wiederholte Fälle kleinerer Unregelmäßigkeiten reichen für eine negative Eignungsprognose aus.

3. Zweifel an der Eignung aufgrund festgestellter Schlechtleistungen an einem anderen Standort werden durch die beanstandungsfreie Leistungserbringung anderen Standorten nicht ausgeräumt.

VK Bund, Beschluss vom 18.11.2016 - VK 2-103/16


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