Nebenkosten müssen vereinbart sein
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12.11.2014
Von Hans-Michael Dimanski
Ein Honorar für Nebenkosten in Form eines pauschalen Zuschlags von 5% kann der Architekt nur verlangen, wenn dies bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart worden ist.
KG, Urteil vom 16.08.2012 - 27 U 169/11