Mehrvergütungsanspruch bei verspätetem Zuschlag!
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30.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Wegen des besonderen Verhältnisses zwischen Bauherrn und Bauunternehmer besteht eine Verpflichtung des Bauherrn, einer Preisanpassung zuzustimmen, soweit diese durch Änderungen der Materialkosten verursacht ist, die auf Verzögerungen des Vergabeverfahrens durch ein Nachprüfungsverfahren zurückzuführen ist.
KG, 05.10.2007 - 21 U 52/07