Mangelbeseitigung unverhältnismäßig - Minderung?

Mängelbeseitigung unverhältnismäßig: In welcher Höhe kann gemindert werden?

1. Wird über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet und hat der Insolvenzverwalter die Erfüllung des beiderseits noch nicht vollständig erfüllten Werkvertrags nicht gewählt bzw. diese abgelehnt, ist eine auf Mängelbeseitigungskostenvorschuss, hilfsweise auf Schadensersatz statt der Leistung und weiter hilfsweise auf Nachbesserung gerichtete Klage des Auftraggebers abzuweisen.

2. Der Insolvenzverwalter kann beim VOB-Vertrag in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftragnehmers vom Nachunternehmer Minderung statt Nachbesserung verlangen, weil es dem Insolvenzverwalter nicht zuzumuten ist, Erfüllung zu wählen (im Anschluss an BGH, IBR 2006, 559).

3. Wird die Mängelbeseitigung wegen Unverhältnismäßigkeit verweigert oder stehen die Nachbesserungskosten in einem Missverhältnis zum Gesamtauftragswert, richtet sich die Höhe der Minderung (ausnahmsweise) nicht nach dem Geldbetrag, der zur Mängelbeseitigung aufgewendet werden muss. In einem solchen Fall kann der Wert des mangelbehafteten Werks unter Zuhilfenahme des sog. Zielbaumverfahrens vom Gericht geschätzt werden.

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.02.2014 - 5 U 63/12

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