Mangelbeseitigung und fiktive Kosten
-
12.07.2015
Von Hans-Michael Dimanski
Mangel wird nicht beseitigt: Welche Kosten können fiktiv geltend gemacht werden?
Wird ein Mangel (hier: Löcher im Holzboden durch Betreten des Parketts mit Nagelschuhen) nicht beseitigt, können lediglich die zur reinen Beseitigung des Schadens erforderlichen Kosten fiktiv geltend gemacht werden. Für alle darüber hinausgehenden Begleit- und Folgekosten (z. B. für Malerarbeiten) kommt nur ein konkreter Zahlungsanspruch in Betracht.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2015 - 5 U 97/14