Kündigung Leistungsschwacher
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03.01.2012
Von Hans-Michael Dimanski
Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgericht hervor.
Bundesarbeitsgericht Az.: - 2 AZR 536/06