Kostenvorschuss auch schon vor Abnahme?
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01.06.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Bauvertrag nach BGB: Kostenvorschuss wegen Mängeln schon vor Abnahme?
Kostenvorschuss kann schon vor Abnahme der Werkleistung verlangt werden, wenn der Werkunternehmer sich auf den Standpunkt stellt, er habe ein mangelfreies Werk abgeliefert, während der Auftraggeber die Abnahme wegen vorhandener Mängel objektiv zu Recht verweigert.
OLG Celle, Urteil vom 11.05.2016 - 7 U 164/15