Keine Abnahme - Keine Vergütung

Keine Vergütung ohne Abnahme!

 

1. Auch im VOB-Vertrag wird die Schlussrechnungsforderung des Auftragnehmers erst fällig, wenn Leistung zuvor abgenommen wurde.

2. Abnahme ist die Entgegennahme des hergestellten Werks als im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung. Sie kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen.

3. Für das Vorliegen einer Abnahme ist der Auftragnehmer darlegungs- und beweisbelastet.

4. Voraussetzung für eine fiktive Abnahme ist eine zu irgendeinem Zeitpunkt beanstandungsfrei erfolgte Nutzung.

 OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2015 - 23 U 34/14


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