Kein Verwertungsrecht an einer Gewährleistungsbürgschaft
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Ein Zurückbehaltungs- und damit auch das vom BGH 1993 durch Auslegung geschaffene Verwertungsrecht an einer Gewährleistungsbürgschaft aus § 17 Nr. 8 VOB/B setzt auch nach der BGH-Rechtsprechung aus 1993 voraus, dass der Bürge sich auch für verjährte Gewährleistungsansprüche verbürgt hat. Ob der Bürge auch verjährte Ansprüche sichern wollte, ist durch Auslegung der Bürgschaftsurkunde im Einzelfall zu ermitteln.
LG Halle, Urteil vom 08.07.2005 - 1 S 68/05