Kann ausgeschlossener Bieter Vergaberechtsverstöße geltend machen
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08.05.2013
Von Hans-Michael Dimanski
Wird ein Ausschluss wegen fehlender Zuverlässigkeit nicht rechtzeitig gerügt, führt das dazu, dass der Ausschluss Rechtswirkung entfaltet und die Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen bleiben. Die rechtzeitige Rüge in Bezug auf andere Rechtsverstöße in den Vergabeunterlagen entfaltet in einem solchen Fall keine Wirkung. Diese Vergaberechtsverstöße verletzen den Bieter nicht in seinen Rechten, weil er bereits wegen des Ausschlusses aufgrund fehlender Zuverlässigkeit an einer Angebotsabgabe gehindert ist.
VK Thüringen, Beschluss vom 19.03.2013 - 250-4002-2952/2013-E-006-GTH