Informationspflichten des Architekten gegenüber Fachplanern

Der Architekt ist zur Weitergabe von Informationen als Planungsgrundlagen an den Fachplaner auch dann verpflichtet, wenn sie nicht aus seinem Planungsbereich stammen. Kommt er dem nicht nach, verletzt er eine Nebenpflicht seines Architektenvertrages.

OLG München, Urteil vom 15.03.2005 - 9 U 3566/03


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