Höhe der Vertragserfüllungsbürgschaft

Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 15% in AGB unwirksam!

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Sicherungsvereinbarung, wonach der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 15% des vereinbarten Netto-Pauschalpreises zu übergeben hat, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

OLG München, Urteil vom 10.04.2012 - 9 U 5645/10


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