Herausgabe der Bürgschaftsurkunde

1. Der Hauptschuldner kann nach Erledigung des Sicherungszwecks die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde regelmäßig auch an sich selbst verlangen.

2. Zum Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde.

LG Stralsund, Urteil vom 07.04.2011 - 6 O 383/10


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