Gesteigerte Überwachungspflicht
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03.01.2012
Von Hans-Michael Dimanski
Bei Sanierungsarbeiten an Altbauten hat der Architekt seine Überwachung intensiv auszugestalten. Die Tatsache, dass ein Baumangel vorliegt, rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme eines Überwachungsverschuldens des Architekten.
OLG Celle, 28.03.2007 - 7 U 188/06