Gesteigerte Überwachungspflicht

Bei Sanierungsarbeiten an Altbauten hat der Architekt seine Überwachung intensiv auszugestalten. Die Tatsache, dass ein Baumangel vorliegt, rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme eines Überwachungsverschuldens des Architekten.

OLG Celle, 28.03.2007 - 7 U 188/06


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