Gasinstallateur: "So Frauen wie Dich hatte ich schon hunderte..."

Anzügliche Bemerkungen im Kollegenkreis können bereits die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil festgestellt. Die Richter wiesen damit die Klage eines Gasinstallateurs gegen einen Handwerksbetrieb zurück (AZ 15 Ca 647/03). Dem Arbeitnehmer war nur wenige Wochen nach seinem Arbeitsantritt gekündigt worden. Nach einem Streit mit einer Personalmitarbeiterin wegen der Fahrtkostenabrechnung habe er dem Gericht zufolge zu ihr gesagt: «So Frauen wie dich hatte ich schon hunderte.» Laut Urteil ist die Kündigung gerechtfertigt. Die Firma habe damit rechnen müssen, dass es auch künftig zu derart beleidigenden «Ausrastern» des Mitarbeiters kommen würde. Deshalb sei auch das Abwarten bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist in diesem Falle nicht notwendig, entschied der Vorsitzende Richter.

Arbeitsgericht Frankfurt (AZ 15 Ca 647/03)


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