Fristsetzung verpasst - Kündigung
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02.10.2016
Von Hans-Michael Dimanski
Leistung trotz Fristsetzung nicht erbracht: Auftraggeber kann zurücktreten!
1. Setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Frist zur Leistungserbringung (hier: zur Lieferung und dem Einbau von Fenstern) und verstreicht diese Frist fruchtlos, kann der Auftraggeber von dem geschlossenen Bauvertrag zurücktreten.
2. Der Vortrag, man habe die VOB/B vereinbart, weshalb ein Rücktritt ausgeschlossen sei, ist bereits in erster Instanz vorzutragen; im Berufungsverfahren ist er - wenn seine Zulassung den Rechtsstreit verzögert - als verspätet zurückzuweisen.
3. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich aus Anlagen für eine Partei günstige Tatsachen herauszusuchen. Diese müssen vielmehr schriftsätzlich vorgetragen werden.
KG, Beschluss vom 04.11.2014 - 27 U 49/14