Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer
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03.01.2012
Von Hans-Michael Dimanski
Spricht ein Arbeitnehmer eine schriftliche außerordentliche Kündigung aus, so kann er sich nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgericht später regelmäßig nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen.
Bundesarbeitsgericht - 2 AZR 894/07