Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer

Spricht ein Arbeitnehmer eine schriftliche außerordentliche Kündigung aus, so kann er sich nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgericht später regelmäßig nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen.

Bundesarbeitsgericht - 2 AZR 894/07


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