"Freie" Kündigung: Welche Anforderungen an die Abrechnung?

1. Macht der Unternehmer nach Kündigung des Werkvertrags ausschließlich einen Vergütungsanspruch für nicht erbrachte Leistungen geltend, bedarf es einer Aufteilung in erbrachte und nicht erbrachte Leistungen nicht.

2. Zur schlüssigen Darlegung des Vergütungsanspruchs für nicht erbrachte Leistungen muss der Unternehmer die ersparten Aufwendungen vortragen und beziffern.

3. Hat er dies getan, ist es Sache des Bestellers darzulegen und zu beweisen, dass der Unternehmer höhere ersparte Aufwendungen hatte. Welche Anforderungen an die Darlegung im Einzelfall zu stellen sind, hängt von dem Vertrag, den seinem Abschluss, seiner Durchführung und Abwicklung zugrunde liegenden Umständen und vom Informationsbedürfnis des Bestellers ab.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2011 - 5 U 34/11


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