Förmliche Abnahme vereinbart
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04.02.2020
Von Hans-Michael Dimanski
Förmliche Abnahme vereinbart: Keine Abnahme durch Fertigstellungsanzeige!
Haben die Parteien eines Bauvertrags vereinbart, dass die Leistung förmlich abgenommen wird, ist die Möglichkeit einer fiktiven oder konkludenten Abnahme ausgeschlossen.
OLG München, Beschluss vom 25.09.2017 - 9 U 1847/17 Bau