Förmliche Abnahme vereinbart

Förmliche Abnahme vereinbart: Keine Abnahme durch Fertigstellungsanzeige!

Haben die Parteien eines Bauvertrags vereinbart, dass die Leistung förmlich abgenommen wird, ist die Möglichkeit einer fiktiven oder konkludenten Abnahme ausgeschlossen.

OLG München, Beschluss vom 25.09.2017 - 9 U 1847/17 Bau


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