Förmliche Abnahme trotz Mangelhaftigkeit
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06.02.2012
Von Hans-Michael Dimanski
Eine vorzeitig erklärte Abnahme entfaltet alle Rechtswirkungen. Später ist keine Anfechtung möglich, selbst wenn Mängel bestanden!
1. Eine trotz fehlender Abnahmereife ausdrücklich erklärte Abnahme ist wirksam.
2. Die Abnahmeerklärung kann nicht wegen Irrtums über die fehlende Abnahmereife angefochten werden.
OLG München, Urteil vom 13.12.2011
Dieses Urteil weist auf die Bedeutung der Abnahme hin.