Falsche Kostenschätzung
-
14.09.2018
Von Hans-Michael Dimanski
Kostenschätzung fehlerhaft: Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren!
1. Ein Schadstoffgutachten, das der Vorbereitung einer Grundstückssanierung dient, ist als Planungsleistung anzusehen. Gleiches gilt für eine auf der Grundlage eines Schadstoffgutachtens abgegebene Kostenermittlung/Kostenschätzung.
2. Ansprüche wegen Mängeln einer Kostenermittlung/Kostenschätzung für die Vollsanierung eines Grundstücks verjähren in zwei Jahren. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück bebaut ist.
OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2018 - 5 U 49/17