Falsche Heizungsrohre - Schadenersatz
-
29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Der Auftraggeber kann Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten auch dann verlangen, wenn er ankündigt, die Mängel nicht beseitigen zu wollen, weil die Beseitigung unzumutbar ist. Verlangt der Auftraggeber die Kosten für die Neuverlegung gedämmter Heizungsrohre als Schadensersatz, sind diese Kosten grundsätzlich nicht unverhältnismäßig, weil sie fast 30-fach höher liegen, als die Heizungsmehrkosten, die bei ungedämmten Rohren für die Zeit der Lebensdauer der Heizungsanlage entstehen.
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.04.2005 - 15 U 89/99