Fälligkeit der Vergütung

Wann wird die Vergütung auch ohne Abnahme fällig?

Auch wenn keine ausdrückliche Abnahme erfolgt ist, wird die Vergütung des Auftragnehmers fällig, wenn seine Leistung im Wesentlichen mangelfrei ist und der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist abgenommen hat.

AG Frankenthal, Urteil vom 05.08.2016 - 3a C 44/16


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