Fälligkeit der Schlussrechnung

Die Schlussvergütung des Auftragnehmers wird beim VOB/B-Bauvertrag bereits vor Ablauf der Höchstfrist von zwei Monaten ab Zugang der Schlussrechnung fällig, wenn der Auftraggeber die Schlussrechnung prüft und feststellt; Fälligkeit tritt mit Zugang der Mitteilung beim Auftragnehmer ein.

BGH, Urteil vom 19.01.2006 - IX ZR 104/03


Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren