Errichtung einer Kälteanlage: Umfang der Prüf- und Hinweispflicht?

1. Hat sich ein Unternehmen vertraglich zur Errichtung einer Kälteanlage verpflichtet, einschließlich der Information über die Spezifikation der elektrischen Anschlüsse nach den Anforderungen der Kältetechnik, so gehört ohne ausdrückliche Vereinbarung zum vertraglichen Leistungsumfang nicht die Überprüfung der Dimensionierung der elektrotechnischen Anlage vom Grundstücksanschluss bis zu den Anschlusspunkten der Kälteanlagen.

2. Ein Schadensersatzanspruch, der auf einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Mitteilung von Bedenken gegen die Leistungserbringung Dritter im Gewerk ELT gestützt wird, setzt den Nachweis der positiven Kenntnis des Mangels bzw. eines - dem gleich stehenden - Sichverschließens vor der sich aufdrängenden Erkenntnis voraus.

3. Ist bei der Planung der Neuerrichtung einer elektrotechnischen Anlage bereits bekannt, dass dem aktuellen Bauabschnitt 1 ein Bauabschnitt 2 folgen wird, bei dem weitere Kälteanlagen angeschlossen werden, dann ist bei der Dimensionierung der Kabeltrassen das Anforderungsprofil der Gesamtanlage zugrunde zu legen.

4. Es entlastet den Planer einer elektrotechnischen Anlage bei einer Unterdimensionierung der Kabelquerschnitte mangels Berücksichtigung von Reduktionsfaktoren nicht, dass ihm Kabellisten des Errichters der Kälteanlagen nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegen haben sollen.

OLG Naumburg, Urteil vom 23.08.2012 - 2 U 133/11


Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren