Erhöhte Hinweispflichten für Planer

Chemisch belastete Fliesen: Was muss Planer beachten?

1. Muss die Verfliesung einer Industriehalle einer speziellen chemischen Belastung dauerhaft standhalten, darf der planende Architekt sich nicht darauf beschränken, die Chemikalienliste an die vermeintlich hinreichend erfahrenen Handwerker weiterzuleiten. Der Architekt muss durch Nachfrage beim Hersteller der Fliesen, beim Produzent des Fliesenklebers und vor allem beim Fabrikant des Fugenmörtels sicherstellen, dass alle drei Komponenten einzeln, insbesondere aber in Kombination miteinander den speziellen Anforderungen des Objekts dauerhaft genügen.

2. Vertrauen in die Fachkompetenz eines Handwerkers kann den Architekt allenfalls bei ganz einfachen Aufgaben entlasten, deren Bewältigung ohne weiteres erwartet werden darf (hier verneint).

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.09.2012 - 5 U 577/12


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