Doppelhaus mit einschaliger Bauweise - Planungsfehler

Die Planung eines Doppelhauses ist wegen unzureichender Schalldämmwerte fehlerhaft, wenn die Errichtung des Doppelhauses in einschaliger statt in zweischaliger Bauweise erfolgt. Eine solche Bauweise entsprach auch 1996 nicht den Regeln der Technik.

LG Stuttgart, Urteil vom 15.07.2005 - 26 O 167/04


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