DIN-Normen sind nur Empfehlungen!
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07.07.2023
Von Hans-Michael Dimanski
- Die Leistung des Auftragnehmers ist mangelhaft, wenn sie nicht der vereinbarten Beschaffenheit oder nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht oder nicht zweckentsprechend und funktionstauglich ist.
- Eine Leistung, die trotz Einhaltung der einschlägigen DIN-Normen nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, ist mangelhaft. Denn DIN-Normen können hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben.
Ein Mietausfallschaden ist als ein "weitergehender" Schaden ersatzfähig.
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.04.2022 - 5 U 178/21