Bürgschaft und Verjährung von Mängelansprüchen
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06.02.2015
Von Hans-Michael Dimanski
Wie lange ein Auftraggeber Sicherheiten in Anspruch nehmen kann, hängt vom abgesicherten Hauptanspruch ab. Sind Gewährleistungsansprüche verjährt, kann aus einer Bürgschaft nicht mehr vorgegangen werden.