Bürgschaft des Bauherrn gegenüber Subunternehmer?
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29.12.2011
Von Hans-Michael Dimanski
Die vom Architekten des Bauherrn (B) dem Nachunternehmer (NU) übersandte, dem B zurechenbare Erklärung "... namens und im Auftrag des B teile ich Ihnen hiermit mit, dass die Bezahlung für o.g. Bauvorhaben durch den B [...] gewährleistet wird. Das heißt, sollte vom Generalunternehmer (GU) [...] eine Zahlung Ihnen gegenüber nicht ausgeführt werden, wird B diese Zahlung direkt an Sie vornehmen. Diese Zahlungsaussage trifft jedoch nur zu, wenn die von Ihnen gelieferten und verlegten Betonwerksteine ordnungsgemäß verlegt sind" begründet eine akzessorische Bürgenhaftung des B gegenüber dem NU für dessen Werklohnansprüche aus dem Vertrag des NU mit dem GU. Dem B stehen jedoch im Verhältnis zum NU eigenständige werkvertragliche Gewährleistungsrechte zu.
BGH, Entscheidung vom 17.12.2004 - 17 U 87/01