Bitteres Erwachen für Architekten

Ein Berliner Architekturbüro hatte seinem Auftraggeber gegenüber zu haften, nachdem es aufgrund leichter Fahrlässigkeit verpasst hatte, die Prüfung der Abschlagsrechnung für haustechnische Anlagen eines inzwischen in die Insolvenz gefallenen GU ordentlich vorzunehmen. Ein Rechenfehler wurde übersehen und die Rechnung wesentlich überhöht freigegeben. Neben anderen Fehlern bei der Überwachung des GU summierte sich der Schaden schlussendlich auf 2,3 Mio. Euro! Da bei dem insolventen GU nichts mehr zu holen war, konzentrierte sich der Bauherr auf den Architekten, der auch vollumfänglich verurteilt wurde.

KG Berlin/BGH; 27 U, 267/03


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