Beweis von Zahlungen

Wer muss die Echtheit von Quittungen beweisen?

Wendet der Aufraggeber gegenüber der Werklohnforderung des Auftragnehmers ein, er habe verschiedene Zahlungen geleistet und legt er entsprechende Quittungen vor, muss er deren Echtheit im Bestreitensfall uneingeschränkt beweisen.

OLG Bamberg, Urteil vom 18.09.2013 - 3 U 27/13


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