Bauzeitenplan in Ausschreibungsvorgaben darf nicht geändert werden

Bauzeitenplan weicht von Ausschreibungsvorgaben ab: Angebotsauschluss!

Der Begriff der Änderungen an den Vergabeunterlagen ist weit auszulegen. Eine solche Änderung liegt insbesondere vor, wenn das Angebot von den Vergabeunterlagen abweicht. Auch liegt eine Änderung vor, wenn der Bieter eine eigene Zeitplanung einreicht, die von den in den Verdingungsunterlagen vorgegebenen bauzeitlichen Zusammenhängen abweicht, insbesondere die vorgegebenen Zeitfenster sowie den vorgegebenen Bauablauf für einzelne Teilleistungen nicht einhält.

VK Bund, Beschluss vom 27.06.2013 - VK 2-34/13


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