Bauüberwacher muss auch Fachplaner überwachen

Muss der bauüberwachende Architekt den Fachplaner bei der Überwachung überwachen?

1. Beim Ineinandersetzen von KG-Rohren in Muffenverbindungen mag es sich zwar um eine handwerkliche Selbstverständlichkeit handeln. Gesundheitliche Aspekte (hier gesundheitsgefährdende Verschmutzungen) können aber dazu führen, dass eine Überwachungsbedürftigkeit anzunehmen ist.
2. In der Leistungsphase 8 hat der Architekt im Rahmen seiner Koordinierungspflicht nachzuprüfen, ob der Fachplaner seinen Pflichten zur Bauüberwachung tatsächlich nachkommt bzw. nachgekommen ist.

OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2021 - 24 U 101/20 


Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren