Bauleiterhaftung für falschen Baubericht

Bautenstandsbericht falsch: Bauleiter haftet!

1. Verpflichtet sich der vom Bauträger beauftragte Bauleiter diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu beantragenden ratenweise Auszahlung des Erwerbspreises sein sollen, kommt dem Vertrag drittschützende Wirkung zugunsten der Erwerber zu.

2. Das gilt auch dann, wenn der Bauleiter kein Architekt, sondern "nur" Diplom-Ingenieur ist.

OLG Dresden, Beschluss vom 19.10.2011 - 10 U 1826/10


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