BauFoSiG verändert
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03.01.2012
Von Hans-Michael Dimanski
Bundeskabinett beschließt Entschärfung des BauFordSiG! Der Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes, am 01.01.2009 in Kraft getreten, scheint nur eine kurze Lebensdauer beschieden zu sein. Das Bundeskabinett hat nunmehr eine Änderung in zwei wesentlichen Punkten beschlossen: - Die Verpflichtung zur zweckentsprechenden Baugeldverwendung soll sich nicht nur auf die konkrete Baumaßnahme, sondern auf alle Baumaßnahmen des Baugeldempfängers beziehen. Damit entfiele die Notwendigkeit der Einrichtung baustellenbezogener Sonderkonten. Die Beibehaltung der Zahlungsabwicklung von Generalunternehmern über sog. Cash-Pools wäre weiterhin mit dem Gesetzeszweck vereinbar, soweit es nicht um Baumaßnahmen von Verbraucher-Bauherrn geht. - Berücksichtigung des Eigenleistungsanteils des Baugeldempfängers nicht nur zu 50%, sondern zu 100%. Über die Vorlage des Bundeskabinetts wird der Bundestag am 28. Mai 2009 in erster Lesung entscheiden.