Ausbildungskosten müssen dem Arbeitgeber nicht zurückgezahlt werden

Haben die Parteien in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf einer bestimmten Frist vom Arbeitgeber übernommene Ausbildungskosten zurückzahlen muss, ohne dass es auf den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ankommt, ist diese Rückzahlungsklausel unwirksam. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil klar.

Bundesarbeitsgericht Az.: 9 AZR 610/05


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