Auftragserteilung bei Architekten
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11.11.2015
Von Hans-Michael Dimanski
"Legen Sie los, fangen Sie an!": Auftrag erteilt!
1. Diskutieren Bauherr und Architekt über die Möglichkeiten der Nutzungsänderung eines Gebäudes und weist der Architekt darauf hin, dass er hierfür keinen Auftrag hat, ist die Äußerung des Bauherrn "Legen Sie los, fangen Sie an!" als entsprechende Beauftragung zu werten.
2. Erbringt der Architekt bereits vor Auftragserteilung einzelne Leistungen, kann er hierfür nach Auftragserteilung das entsprechende Honorar verlangen.
OLG München, Beschluss vom 18.11.2013 - 27 U 743/13