Auftraggeber leistet Sicherheit nicht - Werklohn auch ohne Abnahme fällig?
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02.03.2013
Von Hans-Michael Dimanski
AG leistet Sicherheit nicht: Werklohn auch ohne Abnahme fällig!
Nach einer Kündigung nach § 648a Abs. 5 BGB wird der Werklohnanspruch des Auftragnehmers auch ohne Abnahme fällig.
OLG München, Urteil vom 29.02.2012 - 27 U 3945/11 Bau