Aufklärung über Baukosten

Bauherr muss wissen, was ihn das Bauvorhaben insgesamt kosten wird!

1. Ein Architekt muss den Bauherrn über den zur Sanierung erforderlichen Gesamtaufwand aufklären.

2. Übersteigen die Baukosten die Finanzierungsmöglichkeiten des Bauherrn und kann das bereits begonnene Bauvorhaben deshalb nicht fertig gestellt werden, ist die gesamte bisherige Leistung des Architekten wertlos. Der Bauherr kann die gezahlte Vergütung einschließlich angefallener Bereitstellungszinsen zurückverlangen.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2013 - 13 U 233/12


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