Aufhebung der Ausschreibung
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11.06.2015
Von Hans-Michael Dimanski
Auftraggeberseitige Fehleinschätzung rechtfertigt keine Aufhebung der Ausschreibung!
Erkennt der Auftraggeber erst bei Prüfung und Wertung der Angebote, dass alternative Montagekonzepte möglich sind und deshalb die Vergabeunterlagen geändert werden müssen, ist diese Einsicht das Ergebnis einer auftraggeberseitigen Fehleinschätzung. Die Frage ist, wie solche Fälle einzuschätzen sind...